glacier-markets.com Erfahrungen: FINMA-Eintrag, Auszahlung?

glacier-markets.com Erfahrungen: FINMA-Eintrag zum Namen Glacier Markets, Meldungen zu Berater und Zusatzzahlungen. Kostenlose Ersteinschätzung.

Wer bei glacier-markets.com Erfahrungen sucht, hat meist über einen persönlichen Berater eingezahlt und bekommt keine Auszahlung. Die FINMA führt seit dem 20.08.2026 einen Eintrag „Glacier Markets“ in ihrer Warnliste, allerdings zur Domain glacier-markets.co. Bei uns haben sich seit Sommer 2026 mehrere Personen gemeldet, die über Glacier Markets eingezahlt haben und ihr Geld nicht zurückbekamen. Sie kommen nicht an Ihr Geld? Schildern Sie uns Ihren Fall – die Ersteinschätzung ist kostenlos (Formular am Ende dieser Seite).

Was über glacier-markets.com bekannt ist

Die Warnliste der FINMA nennt „Glacier Markets / glacier-markets.co“ mit dem Datum 20.08.2026, als Sitz Zürich und dem Hinweis auf einen fehlenden Handelsregistereintrag. Die Liste umfasst nach Angaben der Behörde Anbieter, die möglicherweise ohne die nötige Bewilligung am Finanzmarkt tätig sind. Genannt ist die Endung .co, nicht .com. Dass beide Adressen demselben Betreiber gehören, ist nicht belegt; Name und zeitliche Nähe könnten dafür sprechen, doch das ist nur eine Vermutung. Eine Warnung von BaFin oder FMA zu glacier-markets.com haben wir nicht gefunden, was weder eine Zulassung noch ein Fehlverhalten belegt.

Die Domain glacier-markets.com wurde laut Registerdaten am 10.11.2025 registriert. Bei unserer Prüfung am 04.11.2026 ließ sie sich ebenso wenig aufrufen wie der Händlerbereich trader.glacier-markets.com; die Registrierungsstelle führt sie mit dem Status „client hold“, die Registrierung läuft laut Registerdaten am 10.11.2026 aus. Die Adresse glacier-markets.co leitete auf eine andere Adresse weiter, die keinen Inhalt auslieferte. Ein Impressum mit überprüfbarer Firmenadresse oder eine Zulassung konnten wir nicht finden.

glacier-markets.com Erfahrungen: Was Betroffene berichten

Die Schilderungen ähneln sich in mehreren Punkten. Zusammengefasst und ohne persönliche Angaben:

  • Einstieg: Für den Start reiche ein niedriger dreistelliger Betrag, hieß es. Zustande gekommen sei der Kontakt durch Online-Werbung oder ein Formular; anschließend sei ein persönlicher Berater aufgetreten.
  • Betreuung: Berater und eine angebliche „Abteilungsleitung“ schrieben per E-Mail und sprachen teils am Telefon. Als Absender sei eine andere Domain als die der Plattform erschienen.
  • Höhere Einzahlungen: Später sei zu höheren Beträgen geraten worden, damit „mehr Geld zum Handeln“ da sei. Im Händlerbereich sei ein wachsendes Guthaben angezeigt worden.
  • Auszahlung: Auf Auszahlungswünsche seien zunächst Nachweise verlangt worden, teils mit Fristen von wenigen Stunden, später weitere Zahlungen als Voraussetzung. Ausgezahlt worden sei trotzdem nichts, die Betroffenen seien unter Druck gesetzt worden.

Ob dem angezeigten Guthaben echte Geschäfte zugrunde lagen, ist nicht bekannt.

Warum die Auszahlung scheitert: typische Ausreden

Bekannt sind Nachweise unter Zeitdruck und danach Zusatzzahlungen als „Voraussetzung“ für die Freigabe. Kurze Fristen erschweren eine Prüfung. Seriöse Broker setzen keine Stundenfristen, verlangen für eine Auszahlung keine Vorabzahlung und verrechnen Gebühren mit dem Guthaben. Nach den Berichten führte keine Zahlung zur Auszahlung.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten: Weder für Nachweise, Gebühren oder Steuern noch für eine „Freigabe“.
  2. Zugangsdaten schützen: Falls ein Fernwartungsprogramm installiert wurde, entfernen; Passwörter ändern, keine Ausweiskopien weitergeben.
  3. Beweise sichern: Kontoauszüge, Krypto-Transaktionen, E-Mails, Chats, Telefonnummern und Screenshots des Händlerbereichs.
  4. Kryptozahlungen nachverfolgen lassen: Zahlungen in Kryptowährungen lassen sich auf der Blockchain verfolgen; endet die Spur bei einer regulierten Börse, können Ermittler dort Auskünfte einholen. Bei Banküberweisungen erstatten wir eine Verdachtsmeldung an die FIU.
  5. Strafanzeige erstatten – gern über uns: Wir bereiten die Strafanzeige mit allen Belegen und – bei Kryptozahlungen – den auf der Blockchain nachverfolgten Transaktionen auf und reichen sie für Sie ein.
  6. Bank, Börse und Behörden informieren: Bei einer Überweisung die Bank zeitnah um Prüfung eines Rückrufs bitten. In der Schweiz lässt sich der FINMA eine Meldung erstatten, in Deutschland der BaFin.
  7. Vorsicht vor Folgeangeboten: Angebliche Helfer, die nach einem Verlust Vorschüsse verlangen, sind ein Risiko.

Häufige Fragen zu glacier-markets.com

Ist glacier-markets.com seriös oder Betrug?

Das können wir nicht abschließend beurteilen, und ob Betrug vorliegt, haben Gerichte zu klären. Die FINMA hat „Glacier Markets“ mit der Endung .co in ihre Warnliste aufgenommen, und mehrere Personen berichten uns von Auszahlungsproblemen. Wir raten zu großer Vorsicht.

Warum zahlt Glacier Markets nicht aus?

Genannt werden Nachweise mit kurzen Fristen und weitere Zahlungen vor der Freigabe. Einen belegten Grund für die ausbleibende Auszahlung kennen wir nicht.

Kann ich mein Geld von Glacier Markets zurückbekommen?

Das kann niemand zusagen, und in vielen Fällen gelingt keine Rückzahlung. Wichtig sind frühe Schritte: Bank, Belege, Anzeige. Je früher Belege gesichert sind, desto eher lassen sich Kryptozahlungen auf der Blockchain nachverfolgen; eine Rückzahlung kann aber niemand zusagen.

Wo kann ich Glacier Markets melden?

Bei der Polizei per Strafanzeige, selbst oder mit unserer Unterstützung. Zusätzlich nehmen FINMA und BaFin Hinweise entgegen.

Fazit

Zu glacier-markets.com liegen ein FINMA-Eintrag zum gleichen Namen, eine gesperrte Domain und mehrere gleichartige Schilderungen vor. Wer betroffen ist, sollte nichts nachzahlen und Belege sichern. Eine ausführliche Zeitleiste mit allen Quellen finden Sie bei brokercheck-24.de.

Quellen: FINMA-Warnliste, Eintrag vom 20.08.2026, Registerdaten (RDAP), eigene Prüfung der Websites. Stand: 04.11.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sollten Betreiber oder Beteiligte Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Hinweise gern über das Kontaktformular entgegen.

Ihr Broker verweigert die Auszahlung? Schildern Sie uns Ihren Fall

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Anwalt und Blockchain-Forensiker prüfen Ihren Fall gemeinsam: Wir sichern die Beweise, verfolgen Kryptozahlungen auf der Blockchain nach, erstatten bei Banküberweisungen eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) und auf Wunsch die Strafanzeige für Sie. Eine Rückzahlung kann seriöserweise niemand zusagen – aber je früher Belege gesichert sind, desto eher lassen sich Kryptozahlungen auf der Blockchain nachverfolgen.

Direkter Draht: Telefon +49 175 1259351 (Timo Züfle, IT-Forensiker) · per WhatsApp schreiben · E-Mail [email protected] – oder nutzen Sie einfach das Formular:

Teile deine Liebe
Timo Züfle
Timo Züfle
Artikel: 211