Wer über alterhillgroup.com Geld überwiesen hat und auf eine versprochene Gutschrift wartet, findet inzwischen zwei Behördeneinträge: Die BCSC aus Kanada warne seit dem 10. März 2026, und in der Investor Alert List der australischen ASIC stehe die Seite (Stand: 27.03.2026) als „Unlicensed“. Uns liegt der Bericht einer Person vor, bei der die Auszahlung nie kam und die Ansprechpartner irgendwann nicht mehr antworteten. Sie kommen nicht an Ihr Geld? Schildern Sie uns Ihren Fall – die Ersteinschätzung ist kostenlos (Formular am Ende dieser Seite).
Was über alterhillgroup.com bekannt ist
Die ASIC-Liste enthalte drei Einträge zu „AlterHill Group“, alle als „Unlicensed“ markiert: zur Domain alterhillgroup.com (Stand 27.03.2026), zum Anmeldebereich area.ahgpro500.org (07.07.2026) und zu alterhillgroup-ltd.com (10.07.2026). Die BCSC lasse wissen, dass das Unternehmen bei ihr nicht registriert sei, und mahne zur Vorsicht, bevor jemand Geld überweist. Als weiteren Namen führe sie „AHG Pro 500“.
Beide Aufsichten kümmern sich in erster Linie um Anleger in ihrem Gebiet. Für Deutschland wäre die BaFin zuständig, für Österreich die FMA, für die Schweiz die FINMA; dort gab es nach unserer Suche (Stand 18.10.2026) keinen Eintrag. Eine Zulassung folgt daraus nicht, und Unbedenklichkeit ebenso wenig: Warnungen erscheinen häufig mit Verspätung.
Aktuell zeigt die Website keinen Inhalt mehr (geprüft am 18. Oktober 2026). Ein Archivabzug vom Februar 2026 gibt aber Einblick: Beworben wurden eine Handelsumgebung namens „AHG Pro 500“ und Produkte mit den Namen „Saving Accounts“, „Arbitrage Trading“ und „Gap Trading“. Wer das Unternehmen beaufsichtigt und welche Lizenznummer oder Rechtsform es hat, stand nirgends. Stattdessen gab es eine Londoner Anschrift und vier Telefonnummern mit verschiedenen Landesvorwahlen. Auf der Firmenseite hieß es, der Betrieb laufe seit einem Jahr – die Domain war damals knapp einen Monat alt (Registrierung am 22. Januar 2026).
Was Betroffene berichten
Bekannt ist bisher der Erfahrungsbericht einer einzelnen Person vom September 2026. Er ist nicht überprüft und wird ohne persönliche Angaben zusammengefasst:
- Einstieg: Die Person habe auf Facebook einen Hinweis auf die Seite gefunden; dort sei von einem „sicheren“, „KI-gesteuerten“ Handel die Rede gewesen. Danach sei der Kontakt über WhatsApp gelaufen.
- Einzahlung: Die Überweisungen verteilen sich auf die Zeit von März bis Juli 2026 und beliefen sich zusammen auf 10.000 bis 15.000 Euro.
- Ausbleibende Gutschrift: Auf die letzte Überweisung hin habe man ihr einen Termin für die Gutschrift genannt, den darauffolgenden Montag. Passiert sei nichts; auf Nachfragen sei sie vertröstet worden, später sei die Verbindung ganz abgerissen.
Ob und in welcher Höhe das Geld tatsächlich angelegt wurde, wissen wir nicht. Die Zahlungen begannen etwa zeitgleich mit dem BCSC-Eintrag und liefen noch Monate danach weiter.
Warum die Auszahlung scheitert: typische Ausreden
Von Abgaben oder Gebühren, die vorab zu zahlen wären, ist in diesem Bericht nicht die Rede. Hier lautet die Ausrede: Hinhalten. Ein Termin wird genannt, verstreicht, es folgt ein neuer, und irgendwann herrscht Schweigen. Das verschafft dem Anbieter Zeit, in der Betroffene weder ihre Bank noch Ermittler einschalten.
Seriöse Broker überweisen Guthaben auf dem Weg zurück, auf dem es eingegangen ist, und sind unter einer überprüfbaren Anschrift erreichbar. Ein Anbieter ohne erkennbare Lizenz, dessen Seite verschwindet und dessen Ansprechpartner nicht mehr antworten, erfüllt beides nicht. Wer jetzt erneut angeschrieben wird und „Steuern“, eine „Freigabegebühr“ oder eine „Kontoreaktivierung“ bezahlen soll, sollte nichts überweisen: Solche Nachforderungen werden aus anderen Fällen oft als zweiter Schritt berichtet.
Was Sie jetzt tun sollten
- Keine weiteren Zahlungen leisten: Verlangt jemand „Steuern“, „Gebühren“ oder eine „Freigabe“, zahlen Sie nichts.
- Belege sichern: Überweisungsbelege und Kontoauszüge mit Empfänger, Konto, Betrag, Datum und Verwendungszweck, außerdem WhatsApp- und Facebook-Verläufe und Screenshots der genutzten Adressen (alterhillgroup.com, alterhillgroup-ltd.com, area.ahgpro500.org).
- Die Bank sofort informieren: Ob sie bei einer Überweisung noch eingreifen kann, hängt vom Zeitablauf ab. Je früher Sie melden, desto eher kommt das überhaupt in Betracht.
- Strafanzeige erstatten – gern über uns: Wir bereiten die Strafanzeige mit allen Belegen und den nachverfolgten Zahlungswegen auf und reichen sie für Sie ein.
- Empfängerkonten festhalten: Die Empfängerangaben auf Ihren Belegen sind der Ansatzpunkt, um den Weg des Geldes nachzuvollziehen.
- Eine Chronik anlegen: Halten Sie fest, wann der erste Kontakt war, wann Sie wie viel gezahlt haben und was Ihnen zugesagt wurde.
- Vorsicht vor angeblichen Helfern: Wer ungefragt anbietet, gegen Vorkasse etwas für Sie zu erreichen, ist häufig selbst Teil der Masche.
Fazit
Zu alterhillgroup.com gibt es zwei Einträge ausländischer Aufsichten, archivierte Seiten ohne jede Aufsichtsangabe und den Bericht über eine Gutschrift, die ausblieb. Ob ein Betrug vorliegt, klären am Ende Ermittler und Gerichte; als Anlass, nichts mehr zu überweisen und Belege zu sichern, genügt die Lage schon jetzt. Wir – ein Team aus IT-Forensik und Blockchain-Analyse, zusammen mit einem Rechtsanwalt – sehen uns Ihren Fall gern an.
Eine ausführliche Zeitleiste mit allen Quellen finden Sie bei brokercheck-24.de.
Quellen: ASIC, Investor Alert List; BCSC, Warnung vom 10.03.2026; eigene Abrufe vom 18.10.2026, öffentliche Registrierungsdaten und Archivaufnahmen; Bericht einer betroffenen Person (anonymisiert, nicht überprüft). Stand: 22.10.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sollten Betreiber oder Beteiligte Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Hinweise gern über das Kontaktformular entgegen.
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