aiapp-at-pro.com Erfahrungen: FMA-Warnung, Auszahlung?

aiapp-at-pro.com Erfahrungen: FMA warnt vor „AI App“ mit drei Domains. Keine Auszahlung? Kostenlose Ersteinschätzung für Betroffene.

Wer bei aiapp-at-pro.com Erfahrungen sucht, hat vermutlich einen kleinen Einstiegsbetrag in eine angebliche „KI-App“ eingezahlt und bekommt keine Auszahlung. Die österreichische FMA hat am 06.11.2026 vor Angeboten von „AI App“ gewarnt, die unter drei Webadressen auftreten. Nach ihrer Auffassung fehlt dem Anbieter die Berechtigung für bestimmte konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich.

Sie kommen nicht an Ihr Geld? Schildern Sie uns Ihren Fall – die Ersteinschätzung ist kostenlos (Formular am Ende dieser Seite).

Was über aiapp-at-pro.com bekannt ist

In der FMA-Warnung werden neben aiapp-at-pro.com die Domains profit-at-solution.com und vorenthis-channel.com genannt. Die Behörde sieht die Ausführung von Kundenaufträgen ohne Berechtigung und weist auf eine mögliche Verwechslung mit beaufsichtigten ausländischen Anbietern hin.

  • Die Hauptdomain wurde am 01.07.2026 registriert, 128 Tage vor der Warnung.
  • Die beiden anderen Domains stammen vom 22.06.2026 und vom 17.09.2026.
  • Alle drei Seiten waren am 06.11.2026 erreichbar und werben mit einem Einstieg ab 250 Euro.
  • In der Datenbank der BaFin fanden wir am 06.11.2026 keinen Eintrag zu den drei Domains.
  • Impressum und Datenschutzseite lieferten bei allen drei Domains einen Fehler.

Was fällt bei aiapp-at-pro.com auf

Die Seiten sind als Werbeartikel gestaltet: mit Erfolgsgeschichte, Rechner, Kommentarspalte und dem Versprechen eines „Zusatzeinkommens“. Genannt werden Renditen von mehreren tausend Euro in wenigen Wochen, was bei 250 Euro Einsatz unrealistisch klingt.

Die Betreiberangaben passen nicht zusammen: Jede Seite führt andere Firmen als angebliche Eigentümer auf, eine bezieht sich lediglich auf eine Steuernummer. Ob die genannten Unternehmen überhaupt etwas mit den Seiten zu tun haben, ist nicht belegt; wir nennen sie hier bewusst nicht. Zwei der Seiten laden ein Skript von derselben Adresse nach, was auf gemeinsame Werbetechnik hindeutet, aber keinen gemeinsamen Betreiber beweist.

Auf einer Seite steht „Aktualisiert: Heute“ neben einem festen Datum im Juli, auf einer anderen mischen sich fremdsprachige Textreste unter den deutschen Text.

Welche Schritte Betroffene oft schildern

Eigene Meldungen von Betroffenen zu dieser Seite liegen uns bisher nicht vor. Bei vergleichbaren „KI-Handelsangeboten“ laufen die Fälle meist so ab:

  1. Eine Werbeanzeige oder ein Artikel verspricht Gewinne durch automatisierte „KI“.
  2. Nach Eingabe von Name und Telefonnummer ruft ein „Berater“ an.
  3. Eine Einstiegszahlung wird angeregt.
  4. Im Konto erscheinen hohe Gewinne, und bald werden höhere Einzahlungen nahegelegt.
  5. Bei der Auszahlung tauchen Hürden auf.

Warum die Auszahlung scheitert: typische Ausreden

Bei ähnlich gelagerten Angeboten werden Auszahlungswünsche oft mit folgenden Forderungen beantwortet. Ob sie hier erhoben werden, ist uns nicht bekannt:

  • Gebühren oder Steuern müssten vorab überwiesen werden
  • eine Geldwäscheprüfung verlange eine weitere Einzahlung
  • ein Mindestumsatz sei noch nicht erreicht
  • das Konto sei gesperrt und müsse „freigeschaltet“ werden

Seriöse, beaufsichtigte Anbieter ziehen Gebühren vom Guthaben ab. Eine Vorauszahlung für die Auszahlung gehört nicht zu ihrem Geschäftsmodell.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten: Auch nicht für „Gebühren“ oder angebliche Freischaltungen.
  2. Am Telefon vorsichtig sein: Keine Ausweisdokumente, Zugangsdaten oder Fernwartungssoftware freigeben.
  3. Belege sichern: Zahlungsnachweise, Transaktions-IDs, Chats, Telefonnummern und Screenshots der drei Seiten.
  4. Die eigene Bank informieren: Ein Rückruf kann nur von Ihnen bei Ihrer Bank angestoßen werden.
  5. Kryptozahlungen nachverfolgen lassen: Zahlungen in Kryptowährungen lassen sich auf der Blockchain verfolgen; endet die Spur bei einer regulierten Börse, können Ermittler dort Auskünfte einholen. Bei Banküberweisungen erstatten wir eine Verdachtsmeldung an die FIU.
  6. Strafanzeige erstatten – gern über uns: Wir bereiten die Strafanzeige mit allen Belegen und – bei Kryptozahlungen – den auf der Blockchain nachverfolgten Transaktionen auf und reichen sie für Sie ein.
  7. Beschwerde bei der Aufsicht: Hinweise nehmen die FMA und die BaFin entgegen.

Häufige Fragen zu aiapp-at-pro.com

Ist aiapp-at-pro.com seriös?

Die FMA warnt vor dem Angebot, und die Seiten nennen widersprüchliche Betreiberangaben. Eine Erlaubnis lässt sich nur in den Datenbanken der Aufsichtsbehörden prüfen, nicht an Hinweisen auf der Seite.

Warum zahlt AI App nicht aus?

Warum es im Einzelfall nicht zur Auszahlung kommt, wissen wir ohne Unterlagen nicht. Häufig werden bei ähnlichen Angeboten zusätzliche Zahlungen verlangt, bevor angeblich ausgezahlt wird.

Kann ich mein Geld von AI App zurückbekommen?

Das kann niemand zusagen, in vielen Fällen gelingt keine Rückzahlung. Wichtig sind frühe Schritte: Bank informieren, Belege sichern, Anzeige erstatten.

Wo kann ich AI App melden?

Per Strafanzeige bei der Polizei und mit einem Hinweis an die FMA oder die BaFin. Wir unterstützen auf Wunsch bei den Unterlagen.

Fazit

Die FMA warnt vor „AI App“ und nennt drei Domains, darunter aiapp-at-pro.com. Wer eingezahlt hat, sollte nichts mehr überweisen, Belege sichern und die Bank informieren. Wir geben eine kostenlose Ersteinschätzung.

Eine ausführliche Zeitleiste mit allen Quellen finden Sie bei brokercheck-24.de.

Quellen: FMA-Warnung vom 06.11.2026, Domain-Registrierungsdaten, eigene Prüfung der Websites am 06.11.2026. Stand: 06.11.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sollten Betreiber oder Beteiligte Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Hinweise gern über das Kontaktformular entgegen.

Ihr Broker verweigert die Auszahlung? Schildern Sie uns Ihren Fall

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Anwalt und Blockchain-Forensiker prüfen Ihren Fall gemeinsam: Wir sichern die Beweise, verfolgen Kryptozahlungen auf der Blockchain nach, erstatten bei Banküberweisungen eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) und auf Wunsch die Strafanzeige für Sie. Eine Rückzahlung kann seriöserweise niemand zusagen – aber je früher Belege gesichert sind, desto eher lassen sich Kryptozahlungen auf der Blockchain nachverfolgen.

Direkter Draht: Telefon +49 175 1259351 (Timo Züfle, IT-Forensiker) · per WhatsApp schreiben · E-Mail [email protected] – oder nutzen Sie einfach das Formular:

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Timo Züfle
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