Wer bei „Nexberg AG“ ein Konto hat und vor einer Auszahlung eine „Provision“ überweisen soll, ist nach unseren Meldungen kein Einzelfall: Seit März 2026 haben uns sieben Personen von Problemen mit diesem Anbieter berichtet. Für nexberg-ag.pro und nexberg-ag.top existiert nach unserer Recherche keine eigene Warnung, wohl aber eine der BaFin vom 11. November 2025 zur ähnlich benannten Adresse nexberg-ag.co. Sie kommen nicht an Ihr Geld? Schildern Sie uns Ihren Fall – die Ersteinschätzung ist kostenlos (Formular am Ende dieser Seite).
Was über nexberg-ag.pro bekannt ist
Die BaFin-Warnung betrifft allein nexberg-ag.co. Danach sollen dort Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden; eine Beaufsichtigung durch die BaFin bestehe nicht. Die Seite berufe sich auf eine „Digital Assets Control“, nach Auskunft der BaFin keine staatliche Finanzaufsicht in Europa.
Auf .pro und .top beziehen wir die Warnung nicht. Von außen lässt sich nicht erkennen, ob alle drei Adressen von denselben Personen betrieben werden; der gleiche Namensbestandteil ist ein Hinweis, mehr nicht. Bei BaFin, FMA, FINMA und Watchlist Internet fanden wir zu .pro und .top bis zum 18. Oktober 2026 keinen Eintrag.
Registriert sind die Adressen laut öffentlichen Daten seit dem 25. August 2025 (.pro), dem 22. September 2025 (.co) und dem 12. Mai 2026 (.top). Aufrufen ließen sich .pro und .top am 18. Oktober 2026 nicht: Es gab keine DNS-Adresseinträge, und das Internetarchiv hat keine Kopie.
Der Name wirft zudem Fragen auf. „AG“ bezeichnet im deutschsprachigen Raum eine Rechtsform, doch eine uns weitergeleitete Mail nennt eine Londoner Anschrift, und im britischen Register Companies House fand sich am 18. Oktober 2026 keine „Nexberg AG“. Firmen oder Produkte mit ähnlichem Namen bringen wir mit diesen Adressen nicht in Verbindung.
Was Betroffene berichten
Die sieben Meldungen aus der Zeit von März bis Oktober 2026 sind nicht überprüft. Ohne persönliche Angaben ergibt sich dieses Bild:
- Angebot: ein „KI-Konto“ beziehungsweise ein Handelskonto für Kryptowährungen oder CFDs, betreut überwiegend per Mail, einmal per WhatsApp.
- Zahlungen: Der Einstieg habe zwischen 250 Euro und etwa 3.500 Euro gelegen, insgesamt seien wenige tausend Euro bis ein niedriger sechsstelliger Betrag geflossen. Die Überweisungen gingen an Konten im EU-Ausland, darunter laut einer Übersicht in Litauen und Luxemburg.
- 19 %: Eine Mail des „Finance Department“ habe auf angezeigte Nettogewinne eine „Erfolgsprovision“ von 19 % verlangt, fällig nach 14 Werktagen, noch bevor etwas ausgezahlt werde. Begründet worden sei das mit Servicegebühren und britischen Regeln zur getrennten Verwahrung von Kundengeld.
- Rund 14 %: Ein Schreiben im Look eines Bankbriefs habe als „Kaution“ etwa 14 % der Auszahlungssumme gefordert, die komplett zurückfließen solle.
- Rund 9 %: Im Oktober 2026 habe eine Person, die im Sommer 2025 nur einen kleinen Betrag eingezahlt habe, eine Mail erhalten: Die Lizenz sei entzogen, ein fünfstelliger Betrag liege bereit und werde ausgezahlt, wenn vorab etwa 9 % kämen.
Warum die Auszahlung scheitert: typische Ausreden
Die genannten Gründe wechseln: „Erfolgsprovision“, Steuer, Bearbeitungsgebühr, „Gas Fees“, eine Hinterlegung für den Umtausch in Krypto, die Rückzahlung eines angeblich auf dem Konto gebuchten „Kredits“, eine „Kaution“ und zuletzt ein Lizenzentzug. Gleich bleibt das Prinzip: erst zahlen, dann werde das Geld freigegeben. Nach den Schilderungen blieb es selten bei einer Forderung.
Bei seriösen Anbietern werden Provisionen und Gebühren mit dem Guthaben verrechnet, nicht vorab überwiesen. Auffällig ist zudem, dass die Forderung mit dem angezeigten Betrag wächst: Je höher das Guthaben auf dem Bildschirm, desto mehr soll gezahlt werden.
Was Sie jetzt tun sollten
- Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht als „Provision“, „Kaution“ oder „Steuer“ und selbst dann nicht, wenn eine Frist droht. Das angezeigte Guthaben existiert nur auf der Plattform.
- Belege sichern: Mails samt Absenderadresse, WhatsApp-Verläufe, Überweisungsbelege mit Empfänger, Konto, Land und Verwendungszweck sowie eine Liste aller Zahlungen mit Zeitraum. Sie sind der Ansatzpunkt, um den Weg des Geldes nachzuvollziehen.
- Die Bank sofort einschalten: Bei Überweisungen lässt sich ein Rückruf versuchen. Mit jedem Tag, der vergeht, sinken die Aussichten darauf.
- Strafanzeige erstatten – gern über uns: Wir bereiten die Strafanzeige mit allen Belegen und den nachverfolgten Zahlungswegen auf und reichen sie für Sie ein.
- Die Schreibweise prüfen: Schauen Sie in Mails und Screenshots nach, ob Sie .pro, .top oder .co genutzt haben; die BaFin-Warnung bezieht sich nur auf .co.
- Unaufgeforderten Helfern misstrauen: Auch Mails, die nach Monaten eine Auszahlung gegen Vorabzahlung in Aussicht stellen, sollten Sie nicht beantworten, sondern sichern.
Fazit
Zu .pro und .top liegt keine behördliche Warnung vor (die BaFin hat nur die Endung .co beanstandet), wohl aber gibt es übereinstimmende Schilderungen von Vorabzahlungen. Das genügt als Grund, nichts mehr zu überweisen und Belege zu sichern. Wir – ein Team aus IT-Forensik und Blockchain-Analyse – prüfen Ihren Fall gemeinsam mit einem Rechtsanwalt; über Erfolgsaussichten lässt sich erst nach Sichtung der Unterlagen sprechen.
Eine ausführliche Zeitleiste mit allen Quellen finden Sie bei brokercheck-24.de.
Quellen: BaFin-Verbrauchermitteilung vom 11.11.2025 zur Adresse mit der Endung .co; öffentliche Registrierungsdaten (RDAP); Companies House (Suche am 18.10.2026); DNS-Abfragen vom 18.10.2026; Schilderungen von sieben Betroffenen (März bis Oktober 2026, anonymisiert, nicht überprüft). Stand: 22.10.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sollten Betreiber oder Beteiligte Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Hinweise gern über das Kontaktformular entgegen.
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