alphasharesmarket.com Erfahrungen: BaFin-Warnung, Auszahlung?

alphasharesmarket.com Erfahrungen: BaFin-Warnung vom 14.10.2026, Seite seit Ende Oktober gesperrt. Keine Auszahlung? Kostenlose Ersteinschätzung.

Wer alphasharesmarket.com Erfahrungen recherchiert, weil sich ein angezeigtes Guthaben nicht auszahlen lässt, findet wenig: Am 14. Oktober 2026 hat die BaFin vor der Website gewarnt, und seit Ende Oktober ist die Domain gesperrt und nicht mehr aufrufbar. Nach Erkenntnissen der Behörde würden die Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und/oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten; Meldungen von Anlegern sind bei uns bisher nicht eingegangen. Sie kommen nicht an Ihr Geld? Schildern Sie uns Ihren Fall – die Ersteinschätzung ist kostenlos (Formular am Ende dieser Seite).

Was über alphasharesmarket.com bekannt ist

alphasharesmarket.com steht auf der Liste von 24 Websites, die die BaFin am 14. Oktober 2026 in einer Sammelmeldung nennt (Überschrift: gainlitex.co). Die Seiten seien nahezu identisch aufgebaut; einen Betreiber nennt die Behörde nicht, und ein abschließendes Urteil ist die Meldung nicht.

Laut RDAP wurde die Domain am 21. November 2025 registriert, ein erstes Zertifikat folgte am Tag darauf. Zertifikate vom 24. November 2025 nennen Rechnernamen wie „cpanel“ und „webmail“ sowie einen Bereich „account“. Die Zertifikate wurden fast elf Monate lang regelmäßig erneuert, zuletzt am 26. September 2026. Zwischen Registrierung und BaFin-Warnung liegen 327 Tage.

Am 17. Oktober 2026, drei Tage nach der Warnung, ließ sich die Startseite noch öffnen; ihr Titel lautete „Home – Alpha Shares Market“. Am 25. Oktober 2026 (20:59 Uhr, UTC) wurde der Registereintrag auf „client hold“ gesetzt, und am 2. November 2026 war die Domain nicht mehr auflösbar. Laut Register endet die Registrierung am 21. November 2026; ob sie verlängert wird, ist offen.

Ein Auftritt des Angebots ist nirgends dokumentiert: keine Kopie im Internetarchiv, kein Eintrag in der Unternehmensdatenbank der BaFin unter „Alpha Shares Market“, keine eigenen Treffer bei FINMA, FMA (Österreich) und der IOSCO-Warndatenbank. Was die Seite versprach, können wir daher nicht belegen und beschreiben es nicht. Auffällig:

  • Titelmuster der Reihe: Den Aufbau „Home – Alpha Shares Market“ fanden wir bei sieben Startseiten der Sammelmeldung.
  • Sperre nach der Warnung: Die Sperre im Register folgte elf Tage nach der Warnung, acht Tage nach unserem Test der damals noch erreichbaren Seite.

alphasharesmarket.com Erfahrungen: Berichte liegen bisher nicht vor

Zu Alpha Shares Market kennen wir keine Schilderungen und geben deshalb keine Erfahrungen wieder. Wer dort ein Konto hatte, kann uns Verlauf und Zahlungswege über das Formular beschreiben.

Warum die Auszahlung scheitert: typische Ausreden

Welche Begründung Kunden für ausbleibende Auszahlungen erhielten, ist uns nicht bekannt. Bei gesperrter Seite fehlt ohnehin der Kundenbereich, in dem sich ein Antrag stellen ließe. Bei Seiten dieser Art werden Verzögerungen sonst oft so begründet:

  • Verifizierung gegen Zahlung: Der Identitätsnachweis (KYC) sei erst nach einer „Prüfgebühr“ möglich. Seriöse Anbieter prüfen die Identität kostenlos.
  • Abgabe an eine Aufsicht: Vor der Auszahlung müsse eine Steuer oder Lizenzgebühr entrichtet werden. Steuern zahlen Anleger an das Finanzamt, nicht an die Plattform.
  • Wartung oder Umzug: Die Seite ziehe auf eine neue Adresse um, Zugangsdaten müssten neu eingegeben werden – dahinter kann Datensammlung stehen.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten: weder an eine Nachfolgeseite noch an Personen, die sich nach der Sperre mit einem Rückholangebot melden.
  2. Beweise sofort sichern: E-Mails, Chatverläufe und Screenshots speichern, bevor Postfächer oder Messenger aufgeräumt werden.
  3. Zahlungsweg klären: Wer per Karte gezahlt hat, fragt bei der Bank nach einer Rückbuchung; die Fristen sind oft kurz. Bei Überweisung oder Kryptozahlung informieren Sie Bank beziehungsweise Börse.
  4. Strafanzeige erstatten – gern über uns: Wir bereiten die Strafanzeige mit allen Belegen und – bei Kryptozahlungen – den auf der Blockchain nachverfolgten Transaktionen auf und reichen sie für Sie ein.
  5. Passwörter ändern: Nutzen Sie ein auf der Seite hinterlegtes Passwort auch anderswo, wechseln Sie es überall.
  6. Verlauf aufschreiben: Erster Kontakt, Ansprechpartner, Zahlungen mit Datum und Empfänger.

Häufige Fragen zu alphasharesmarket.com

Ist alphasharesmarket.com seriös – oder Betrug?

Eine Erlaubnis fehlt laut BaFin, nachprüfbare Angaben zum Betreiber haben wir nicht gefunden. Das genügt, um von Einzahlungen abzuraten; ob sich die Betreiber strafbar gemacht haben, klären die Ermittlungsbehörden.

Warum zahlt Alpha Shares Market nicht aus?

Dazu liegen uns keine Angaben vor. Bekannt ist nur, dass die Domain seit dem 25. Oktober 2026 gesperrt ist und am 2. November 2026 nicht aufrufbar war. Bewahren Sie jede Nachricht mit einer Begründung auf.

Kann ich mein Geld von Alpha Shares Market zurückbekommen?

Zusagen kann niemand machen, auch wir nicht. Entscheidend sind der Zahlungsweg und wie schnell Belege gesichert werden; je früher Sie handeln, desto mehr Ansatzpunkte bleiben.

Wo kann ich Alpha Shares Market melden?

Per Strafanzeige bei der Polizei oder in der Online-Wache Ihres Bundeslandes; der BaFin können Sie zusätzlich einen Hinweis auf das unerlaubte Angebot geben.

Fazit

Bei alphasharesmarket.com gibt es eine BaFin-Warnung, eine seit dem 25.10.2026 gesperrte Domain und keinen einzigen Archivabruf des Angebots. Gerade weil die Seite verschwunden ist, sind Ihre eigenen Unterlagen jetzt das Wichtigste. Mit IT-Forensik, Blockchain-Analyse und einem Rechtsanwalt prüfen wir gern, was sich daraus machen lässt.

Eine ausführliche Zeitleiste mit allen Quellen finden Sie bei brokercheck-24.de.

Quellen: BaFin-Warnung vom 14.10.2026; Registrierungsdaten (RDAP); Zertifikatsprotokolle; Unternehmensdatenbank der BaFin, Prüfungen am 17.10.2026 und 02.11.2026. Stand: 02.11.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sollten Betreiber oder Beteiligte Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Hinweise gern über das Kontaktformular entgegen.

Ihr Broker verweigert die Auszahlung? Schildern Sie uns Ihren Fall

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Anwalt und Blockchain-Forensiker prüfen Ihren Fall gemeinsam: Wir sichern die Beweise, verfolgen Kryptozahlungen auf der Blockchain nach, erstatten bei Banküberweisungen eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) und auf Wunsch die Strafanzeige für Sie. Eine Rückzahlung kann seriöserweise niemand zusagen – aber je früher Belege gesichert sind, desto eher lassen sich Kryptozahlungen auf der Blockchain nachverfolgen.

Direkter Draht: Telefon +49 175 1259351 (Timo Züfle, IT-Forensiker) · per WhatsApp schreiben · E-Mail [email protected] – oder nutzen Sie einfach das Formular:

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Timo Züfle
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