aurum.foundation: Warnung der FCA und weiterer Aufsichten

aurum.foundation steht auf Warnlisten mehrerer Aufsichten, darunter FCA und FSMA. Was bekannt ist und was Anleger tun können – Ersteinschätzung kostenlos.

Anleger fragen nach aurum.foundation: Die Adresse bewirbt KI-gesteuerten Kryptohandel, Zahlungskarten und eine „Neo-Bank“. Mehrere Aufsichten führen sie auf ihren Warnlisten, darunter die britische FCA (11.08.2026), die belgische FSMA (06.07.2026), die Hongkonger SFC (22.06.2026) und die griechische HCMC (15.05.2026). Uns liegen zu dieser Domain derzeit keine eigenen Meldungen vor. Sie kommen nicht an Ihr Geld? Schildern Sie uns Ihren Fall – die Ersteinschätzung ist kostenlos (Formular am Ende dieser Seite).

Was über aurum.foundation bekannt ist

Das sagen die Behörden. Die FCA schreibt, die Betreiber seien in Großbritannien nicht zugelassen; als Anschriften nennt sie Hongkong, Warschau und Dubai. Die SFC führt die Seite als verdächtige Handelsplattform für virtuelle Vermögenswerte: Sie gebe an, in Hongkong eingetragen zu sein, besitze aber keine Lizenz und stehe im Verdacht, unerlaubt tätig zu sein. Die HCMC teilte mit, für die beworbenen KI-Handelssysteme („EX-AI BOT“, „ZEUS AI BOT“) liege keine Zulassung nach der EU-Verordnung MiCA vor. Die FSMA listet die Adresse unter nicht zugelassenen Kryptodienstleistern; laut IOSCO-Datenbank warnen auch die australische ASIC und die neuseeländische FMA. Das Portal Watchlist Internet trug die Adresse am 27.07.2026 ein. Von BaFin, österreichischer FMA und FINMA fanden wir bis zum 22.10.2026 keine Warnung.

Das zeigt die Website. Die Startseite ersetzte der Schutzdienst Cloudflare am 22.10.2026 durch den Hinweis „Suspected Misleading Website“ (nach eigener Aussage nicht überprüft). Die englische Unterseite wirbt mit KI-Bots, „Flash Loans“, Börse, Karten und Token, mit 170.000 Partnern, 150 Millionen US-Dollar verwaltetem Vermögen und „4 internationalen Lizenzen“, nennt sie dort aber nicht. Als Unternehmen erscheinen eine Gesellschaft mit kanadischer Registernummer und eine polnische Konzerngesellschaft.

Das zeigen die Register. Die kanadische Nummer gehört laut Handelsregister von British Columbia zu einer anders benannten Gesellschaft, die im Januar 2026 eingetragen wurde und seit dem 06.08.2026 als nicht mehr aktiv gilt. Die polnische Konzerngesellschaft steht laut IOSCO-Datenbank seit dem 15.06.2026 auf der Warnliste der KNF; nach deren Angaben wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Domain ist seit dem 01.08.2024 registriert (Registrar Namecheap, Inhaber nicht öffentlich). Viele Unteradressen (Back-Office, Telegram-App, Handelsmodul) belegen technischen Aufwand, sagen aber nichts über Seriosität. Wir beziehen uns nur auf die Domain aurum.foundation; Organisationen mit ähnlichem Namen sind nicht gemeint.

Warnsignale im Überblick

  • Warnungen mehrerer Aufsichten auf drei Kontinenten; die FCA nennt die Betreiber nicht zugelassen.
  • Lizenzen nur behauptet: „4 internationale Lizenzen“ ohne Nummern; die angegebene kanadische Registernummer gehört zu einer anders benannten, nicht mehr aktiven Gesellschaft.
  • Wechselnde Standorte: Kanada, Polen, Hongkong und Dubai.
  • Technikversprechen: KI-Bots sollen Kursschwankungen in beständige Gewinnchancen verwandeln.
  • Verbundene Gesellschaft auf einer Warnliste der polnischen Aufsicht.
  • Imagewerbung statt Nachweisen: Medienberichte, „verifiziertes“ Bewertungsprofil.

So prüfen Sie einen Online-Broker

Kryptodienstleister brauchen in der EU seit MiCA eine Zulassung; die ESMA führt ein Register. Für Wertpapiergeschäfte helfen die Unternehmensdatenbank der BaFin, das FCA-Register und das CySEC-Register. Gehört die genannte Lizenznummer wirklich zu diesem Namen, dieser Anschrift und dieser Domain? Lesen Sie das Impressum, fragen Sie das Registrierungsdatum ab und suchen Sie die Domain in den Warnlisten von BaFin, FMA, FINMA und in der IOSCO-Datenbank.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten – auch nicht für „Freischaltung“, „Gebühren“ oder „Steuern“ vor einer Auszahlung.
  2. Belege sichern: Kontoauszüge, Transaktionskennungen, Wallet-Adressen, E-Mails, Chats und Screenshots des Kundenkontos.
  3. Kontaktweg festhalten: Wer hat Sie wann angesprochen – per Anzeige, Telefon oder Messenger?
  4. Bank oder Kartenanbieter informieren, falls Sie per Überweisung oder Karte gezahlt haben, und schriftlich nach Erstattungsmöglichkeiten fragen.
  5. Strafanzeige erstatten – gern über uns: Wir bereiten die Strafanzeige mit allen Belegen und den nachverfolgten Zahlungswegen auf und reichen sie für Sie ein.
  6. Zugangsdaten ändern, falls Sie Passwörter oder Ausweiskopien übermittelt haben.
  7. Vorsicht vor „Rückholdiensten“, die sich ungefragt melden und Vorkasse verlangen.

Fazit

Zu aurum.foundation liegt eine ungewöhnlich dichte Reihe von Aufsichtswarnungen vor, dazu fehlen Nachweise für die behaupteten Lizenzen. Wer Geld eingezahlt hat und nicht mehr darüber verfügen kann, sollte nichts nachzahlen und Unterlagen sichern. Wir – IT-Forensik und Blockchain-Analyse, zusammen mit einem Rechtsanwalt – prüfen Ihren Fall; solche Fälle sind schwierig, eine Erfolgsgarantie gibt es nicht.

Quellen (Abruf 22.10.2026): FCA-Warnung; FSMA-Warnung; SFC-Alert-Liste; HCMC-Mitteilung; KNF-Warnliste; Watchlist Internet; IOSCO I-SCAN; Handelsregister British Columbia; Registrierungsdaten (RDAP); crt.sh; eigener Aufruf der Website. Stand: 22.10.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sollten Betreiber oder Beteiligte Angaben für unzutreffend halten, nehmen wir Hinweise gern über das Kontaktformular entgegen.

Ihr Broker verweigert die Auszahlung? Schildern Sie uns Ihren Fall

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Anwalt und Blockchain-Forensiker prüfen Ihren Fall gemeinsam: Wir sichern Beweise, verfolgen Zahlungswege nach und erstatten auf Wunsch die Strafanzeige für Sie. Eine Erfolgsgarantie kann seriöserweise niemand geben – aber je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Zahlungswege nachvollziehen.

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Timo Züfle
Timo Züfle
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